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Hämoglobinwerte

und deren Aussagekraft

und deren Aussagekraft

Hämoglobinwerte

Immer häufiger werden Athleten aufgrund zu hoher Hämaglobin- bzw. Hämatokritwerte im Blut von Wettkämpfen ausgeschlossen und mit einer 5tägigen „Schutzsperre“ belegt.


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Sportmedizin
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Jüngste Beispiele sind z.B. der Skilangläufer Jens Fillbrich und die Leidensgenossin Evi Sachenbaccher-Stehle. Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit dieser Schutzsperre ist schon seit langem auf´s heftigste entfacht, deshalb wollen wir ein wenig Aufklärung über diese Problematik schaffen. 

Eine Schutzsperre wird verhängt, wenn der Hämatokrit ( = Anteil zellulärer Bestandteil am Gesamtblutvolumen) bzw. stellvertretend der Hämaglobinwert ( = Konzentration des roten Blutfarbstoffes) einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Dies dient als Anhaltspunkt und vor allem dem Schutz der Gesundheit des Sportlers, da das Risiko für thrombotische Ereignisse mit steigendem Hämatokrit ebenfalls anwächst. Dennoch liefert dieser Parameter keine Aussage darüber, ob der Sportler/ die Sportlerin tatsächlich gedopt ist. Außerdem gelten bei verschiedenen Sportarten auch unterschiedliche Grenzewerte, was aus medizinischer Sicht völlig unsinnig ist.  Deshalb ist es auch gar nicht verwunderlich, dass von verschiedenen Seiten Fragen über die Zuverlässigkeit sowie Sinnhaftigkeit der Testverfahren aufkommen.

Das eigentliche Problem derzeit ist, dass rekombinantes EPO nur durch Urin Tests nachgewiesen werden kann. Und die Substanz nach 24 Stunden nicht mehr nachweisbar ist, was es fast unmöglich macht, die Betrüger zu überführen. Daher ist das ganze Prozedere Augenwischerei, um die eigentlichen Probleme im Nachweis einer längerfristigen Manipulation unter den Teppich zu kehren und die Medien ruhig zu stellen. Nichts desto trotz sollte man auch anerkennen, dass z.B. die FIS und andere ähnliche Organisationen Regeln aufgestellt haben und egal, ob sich diese später als nicht ganz korrekt herausstellen oder nicht, so lange wie diese Regeln bestehen, muss man sich auch daran halten. Dies ist für den einzelnen Athleten sicher extrem bitter, aber einer Organisation wie der FIS bleibt gar nichts anderes übrig, als konsequent zu handeln, denn sonst sind ja den Betrügereien gleich Tür und Tor geöffnet.

Trotzdem wollen wir uns den Problemen im EPO Nachweisverfahren kurz widmen.
Erythropoetin (EPO) ist ein in der Niere produziertes körpereigenes Hormon, das die Bildung roter Blutzellen (Erythrozyten) in den Stammzellen des Knochenmarks anregt. Erythrozyten binden in der Lunge Sauerstoff und transportieren diesen zur Versorgung der Zellen in die verschiedenen Körperregionen wie die Muskulatur. Die EPO-Wirkung bei der Erythrozytenbildung wird verstärkt durch verschiedene andere Hormone, wie zum Beispiel Androgene, Thyroxin und das Wachstumshormon. Seit 1983 ist es möglich EPO synthetisch herzustellen. Erstmals war es damals Wissenschaftlern gelungen, das menschliche Erythropoetin-Gen zu klonieren. Produziert zur Verwendung durch Anämiepatienten wurde EPO zum vermutlich weltweit umsatzstärksten Biotechnologie-Produkt überhaupt.

Auch bei Sportlern erfreute sich EPO schnell großer Beliebtheit, lagen doch die Vorteile auf der Hand: Eine durch EPO-Einnahme gesteigerte Anzahl an roten Blutzellen verbessert die Sauerstoffaufnahmekapazität des Bluts und bewirkt im Endeffekt eine Steigerung der Ausdauer. Um es auf eine kurze Formel zubringen: "mehr Sauerstoff = mehr Ausdauer = bessere Leistung". Der Nachweis von EPO-Doping ist schwierig, da sich körpereigenes und synthetisches Erythropoetin kaum unterscheiden. Bislang kann man rekombinantes EPO im Urin rund 24 Stunden nachweisen, doch welcher Athlet ist so dumm und würde kurz vor dem Wettkampf mit EPO dopen, da doch die Bildung der Blutkörperchen Zeit braucht? Daher suchen die Dopingfahnder emsig nach einem geeigneten Verfahren, gilt doch EPO-Doping als überaus verbreitet. Viele Wissenschaftler gehen beispielsweise im Radsport davon aus, dass mindestens 50 Prozent aller Fahrer zu EPO greifen, andere sprechen sogar von 90 Prozent. In einigen Sportarten (Radsport, Skilanglauf) misst man deshalb im Rahmen der Dopingkontrollen seit einigen Jahren den Anteil der roten Blutkörperchen (Hämoglobin) am Gesamtblut.

Bei Überschreitung der Grenzwerte im Ski Langlauf wird man mit einer „Schutzsperre“ von fünf Tagen belegt. Begründung: erhöhte Thrombosegefahr durch die "Blutverdickung". Mehr ist aus juristischen Gründen nicht möglich, da die Messung des Hämoglobinwertes nicht als gültiger Dopingtest gilt. Die Hämoglobinwertbestimmung ist bei den Wissenschaftlern umstritten. Schon bei Nichtsportlern schwankt der Hämoglobinwert unter Umständen stark. Zudem ist die Methode nicht gerade sehr sicher, kann man doch den Wert durch kleine Tricks stark reduzieren - 15 Minuten Kopfstand vermindern beispielsweise den Hämoglobinwert kurzfristig um drei Prozent. Darüber hinaus haben die verschiedenen Sportfachverbände unterschiedliche Grenzwerte. Eine Vereinheitlichung der Höchstwerte wäre deshalb ein erster Schritt im Kampf gegen EPO. Dazu kommen weitere berechtigte Zweifel an dem Testverfahren, als Beispiel diene die Studie von Schumacher et. Al. (Freiburg), dass die aktuellen Grenzwerte eine hohe Zahl an falsch positiven Ergebnissen ermittelten (Hämoglobin,Hämatokrit und Blutzellindices bei Hochleistungsradfahrern vor EPO. Sind die aktuellen Grenzwerte für Blutkontrollen valide?; Schumacher et.al. Med.Uni-Klinik Freiburg; Deutscher Kongress für Sportmedizin 30.9.-2.10.99).

Unter welchen wissenschaftlichen Kriterien wurden die Messungen durchgeführt?

Eine Messung ist keine Messung, ist ein ehernes Gesetz der Analytik und da drängt als Erstes die Frage, mit wie viel Messungen wurden die erhöhten Hb-Werte (Hämoglobin-Werte) eigentlich verifiziert?

Wie waren die Ergebnisse der Statistischen Qualitätskontrolle in der Serie und von Tag zu Tag für Hb in dem beauftragten Labor in dem das Blut der Sportler gemessen wurde?

Welche Schwankungsbreite hat das Messverfahren für Hb im Labor, das die Untersuchungen durchgeführt hat? Geht man von normalen Schwankungsbreiten in einem Laborbetrieb aus (in der Regel eine Unschärfe in der Messung von 5%), ist eine Unterscheidung zwischen 16,0 g/dl und 16,3 g/dl nicht möglich. Demnach wäre also auch eine exakte Grenzwertüberschreitung nicht bestimmbar. Dann ist da noch die Grenzwertdiskussion aus medizinischer Sicht zu betrachten. Der Referenzbereich für Hb ist bei Erwachsenen für Frauen 12,3 - 15,3g/dl und für Männer 14,0 – 17,5 g/dl (Referenzbereiche für Kinder und Erwachsene Präanalytik : W.Heil et.al., von Boehringer Mannheim 1997/98). Der niedrigere Referenzbereich bei Frauen rührt daher, dass bei Frauen während der Menstruation der Hb-Wert stark absinkt und somit sich im statistischen Durchschnitt niedrigere Werte ergeben, so dass sich bei den Tests für Frauen auch die Frage stellt, ob dieser Zusammenhang berücksichtigt wurde, wobei man sicher nicht davon ausgehen kann, dass die Athletinnen Auskunft über ihren Menstruationszyklus abgeben.

Die so genannte Schutzsperre soll letztendlich ja die Bildung einer Thrombose vorbeugen. Die Annahme der Offiziellen des IOC, dass bei Frauen und Männern unterschiedliche Grenzwerte genommen werden müssten, ist aus Sicht der Hämostasiologie jedoch völliger Unsinn, da die Abläufe der Gerinnungskaskaden nicht geschlechtsabhängig sind. Also ist auch aus dieser Sicht ein unterschiedlicher Grenzwert völlig unsinnig.

Daher wird man möglichst schnell bessere Verfahren für Dopingkontrollen im Bereich des Ausdauersports und im Speziellen in Hinblick auf EPO finden müssen, aber so lange es diese Regeln in Ermangelung genauerer Verfahren gibt, sind diese einzuhalten und entsprechend konsequent anzuwenden sowie von den Athleten zu akzeptieren.

Artikel eingestellt am: Sonntag, 19. März 2006

Author: Sindy Zimmermann

Meinungen / Bewertungen: keine

 

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