Quelle: arag vid-sid 02/07
Der Kompromiss folgt weitgehend der Linie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Danach wird künftig zwar der Besitz "nicht geringer Mengen" an Dopingmitteln unter Strafe gestellt, um gegen die organisierte Kriminalität effektiver vorgehen zu können; positiv getestete Athleten unterliegen aber weiter grundsätzlich nur der Sportgerichtsbarkeit. Damit bleibt die Autonomie des Sports gewahrt.
DOSB-Präsident Thomas Bach begrüßte ausdrücklich das Vorhaben: "Es unterstützt unsere Forderung nach verschärften Strafen für Handel und Verbreitung von unerlaubten Substanzen und respektiert andererseits ausdrücklich, dass allein der Sport für die Ahndung von gedopten Athleten verantwortlich ist."
Auch DOSB-Generaldirektor Michael Vesper zeigte sich zufrieden: "Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass dealende Athleten hart bestraft werden müssen. Wer einen Kofferraum voller unerlaubter Mittel mit sich führt, lädt den dringenden Verdacht auf sich, Handel zu betreiben."
Unterstützung kam auch von der FDP: "Jetzt ist eine breite Zustimmung zu erwarten. Warum nicht früher so?", sagte ihr sportpolitischer Sprecher Detlef Parr. Endlich habe sich auch die SPD auf den Weg begeben, den Sportler nur dann zu kriminalisieren, wenn er den Händlern zuzurechnen sei.
Die "Besitzstrafbarkeit" bezieht sich nur auf größere Mengen der gefährlichsten und häufigsten Wirkstoffe nach dem Vorbild des Betäubungsmittelgesetzes. Über den Strafrahmen wurde noch nicht befunden, in der Diskussion sind zehn Jahre. SPD-Sprecherin Dagmar Freitag: "Wir haben eine politische Entscheidung getroffen, Details sind Sache der Experten." Ihre Fraktion hatte ursprünglich die Besitzstrafbarkeit generell auf überführte Athleten ausweiten wollen.
Mit Genugtuung reagierte Schwimm-Präsidentin Christa Thiel als Sprecherin der Spitzenverbände auf die Einigung: "Genauso haben wir es in unserer Konferenz bereits am 8. Dezember besprochen. Die Verfolgung von Dopingsündern wird damit auf eine klarere Grundlage gestellt."
Außerdem soll es künftig eine Kennzeichnungspflicht für zum Doping geeignete Arzneimittel geben. Die Ermittlungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes sollen ausgeweitet werden. "Wir sehen uns damit voll auf der Linie von Innenminister Wolfgang Schäuble und des DOSB", sagte CDU/CSU-Sprecher Klaus Riegert.
"Das BMI begrüßt die Einigung. Wir werden jetzt zügig den Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen", kündigte Christoph Bergner an, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium. "Uns kommt es darauf an, die Ermittlungsmöglichkeiten zu verbessern, um die Netzwerke auszutrocknen." Es sei daher konsequent, den Besitz größerer Mengen unerlaubter Stoffe unter Strafe zu stellen. Wichtig sei aber auch, dass die Vorschläge unter Einbindung des deutschen Sports umgesetzt würden.
Der Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Erst danach kann die Ratifizierung erfolgen. Bergner: "Unser Ziel ist es, dass die Regelungen noch in diesem Jahr greifen."